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Vertragsdaten
Allgemeinverbindlicherklärung: ab 01.05.2021 bis 30.04.2025
Letzte Änderungen
Neuer NAV mit zwingenden Mindestlöhnen ab 1. Mai 2021Kurzinfo Geltungsbereich
Normalarbeitsvertrag mit zwingenden Mindestlöhnen (Kanton Wallis)
Allgemeinverbindlich erklärter örtlicher Geltungsbereich
Gilt für das ganze Gebiet des Kantons Wallis.
Artikel 1.1
Allgemeinverbindlich erklärter betrieblicher Geltungsbereich
Artikel 1.2
Allgemeinverbindlich erklärter persönlicher Geltungsbereich
Er regelt die Arbeitsverhältnisse zwischen
... anderseits Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer die eine Tätigkeit ausüben, welche bezweckt, eine technische Anlage zu montieren, zu demontieren, zu waren, zu regeln oder deren Funktionieren wiederherzustellen.
Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bereits einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag unterstellt sind, fallen nicht in den Geltungsbereich des vorliegenden Normalarbeitsvertrags.
Dieser Normalarbeitsvertrag gilt direkt für die Arbeitverhältnisse, die er regelt. Von diesem Normalarbeitsvertrag darf nicht zu Ungunsten der Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer abgewichen werden.
Artikel 1.2–1.3 und 3
Löhne / Mindestlöhne
Kategorien | Stundenlohn | Monatslohn |
---|---|---|
unqualifizierter Arbeitnehmer | CHF 25.90 | CHF 4'714.-- |
qualifizierter Arbeitnehmer | CHF 27.60 | CHF 5'023.-- |
Was den Monatslohn betrifft, berechnet sich der Mindestlohn auf der Grundlage von einer wöchentlichen Arbeitszeit von 42 Stunden.
Artikel 2
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