GAV Opernhaus Zürich AG

Vertragsdaten
Merken
Gesamtarbeitsvertrag: ab 01.08.1998
Get As PDF
Automatische Vertragsverlängerung / Verlängerungsklausel
7127
Wird er nicht sechs Monate vor Ablauf einseitig gekündigt, so gilt er jeweils für ein weiteres Jahr.

Artikel 11
Ähnliche Verträge
GAV Opernhaus Zürich AG
Keine Auskünfte vorhanden
Archivierte Versionen
Edition Publiziert auf gavservice.ch am: Gültigkeit
1.7127 01.08.1998 01.08.1998